Vertrags- und Bestellbedingungen

Hier findet ihr die EINWILLIGUNG IN FOTO- UND VIDEOAUFNAHMEN und anschließend die ALLGEMEINEN ​​​​​​​GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


EINWILLIGUNG IN FOTO- UND VIDEOAUFNAHMEN

Athletik Anstalt GmbH (CrossFit Anstalt)
Stand: 1. September 2026

Im Trainingsbetrieb und bei Veranstaltungen der CrossFit Anstalt entstehen Foto- und Videoaufnahmen. Mit dieser Erklärung können Sie uns die Nutzung von Aufnahmen gestatten, auf denen Sie erkennbar sind. Die Einwilligung gilt bis auf Widerruf; sie muss also nicht bei jeder einzelnen Aufnahme erneut erteilt werden.

Verantwortlicher

Athletik Anstalt GmbH (CrossFit Anstalt), Bei der Gasanstalt 5, 23560 Lübeck, vertreten durch die Geschäftsführer Martin Gruner und Jan-Hendrik Kablitz. E-Mail: info@athletik-anstalt.de


Umfang der Einwilligung

Ich willige ein, dass die Athletik Anstalt GmbH Foto- und Videoaufnahmen, auf denen ich erkennbar abgebildet bin und die im Rahmen des Trainings oder bei Veranstaltungen entstehen, für die nachfolgend Zwecke anfertigt, speichert und veröffentlicht:

  • Veröffentlichung auf der Website www.crossfit-anstalt.de
  • Veröffentlichung auf Social-Media-Kanälen der CrossFit Anstalt (z. B. Instagram, Facebook)
  • Verwendung in Printmaterialien (z. B. Flyer, Aushänge, Plakate)
  • Verwendung für Aushänge und Bildschirme innerhalb der Box
  • Nennung oder Abbildung anlässlich von Geburtstagen oder sportlichen Erfolgen in öffentlichen Kanälen
  • Teilen meiner eigenen Beiträge (Repost): Beiträge, in denen ich die CrossFit Anstalt markiere, verlinke oder erwähne, dürfen von der Box auf ihren eigenen Kanälen geteilt werden (Story-Repost und Beitrag), einschließlich Nennung meines Profilnamens

Die Einwilligung erstreckt sich auf Aufnahmen, die während der Dauer meiner Mitgliedschaft bzw. meines Aufenthalts in der Box entstehen. Eine Bearbeitung der Aufnahmen ist auf übliche Anpassungen (z. B. Bildausschnitt, Helligkeit, Farbgebung) beschränkt; eine sinnentstellende Veränderung erfolgt nicht.

Teilen eigener Beiträge (Repost) und Rechte Dritter

  • Eine Markierung oder Verlinkung der CrossFit Anstalt in Ihren eigenen Beiträgen stellt für sich genommen noch keine Einwilligung in eine Veröffentlichung durch uns dar. Wir teilen solche Beiträge daher nur, wenn Sie hier zustimmen.
  • Sie sichern zu, dass Sie über die von Ihnen geposteten Aufnahmen verfügen dürfen. Bei Aufnahmen, die von Dritten angefertigt wurden (z. B. Wettkampf- oder Eventfotografen), liegen die Urheberrechte beim Fotografen. Ein Teilen durch uns setzt in diesen Fällen zusätzlich dessen Zustimmung voraus; wir holen diese vor einer Veröffentlichung ein oder sehen von einer Veröffentlichung ab.
  • Sind auf einer Aufnahme weitere Personen erkennbar abgebildet, veröffentlichen wir diese nur, soweit auch von diesen Personen eine Einwilligung vorliegt oder sie erkennbar nicht im Mittelpunkt der Aufnahme stehen.
  • Beim Teilen nennen wir, soweit möglich, das Originalkonto und einen angegebenen Fotografen.

Freiwilligkeit

Die Erteilung dieser Einwilligung ist freiwillig. Sie ist keine Voraussetzung für den Abschluss oder die Durchführung Ihrer Mitgliedschaft. Aus einer Nichterteilung oder einem Widerruf entstehen Ihnen keine Nachteile.


Widerruf

Sie können diese Einwilligung jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, ganz oder für einzelne Zwecke. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. Der Widerruf ist formlos möglich, z. B. per E-Mail an info@athletik-anstalt.de oder persönlich in der Box. Der Widerruf ist unabhängig davon möglich, ob Ihre Mitgliedschaft noch besteht.


Folgen des Widerrufs

  • Nach einem Widerruf verwenden wir die betreffenden Aufnahmen nicht weiter und entfernen sie aus den von uns kontrollierten Kanälen (insbesondere Website und eigene Social-Media-Profile), soweit dies technisch und mit zumutbarem Aufwand möglich ist. Alternativ können wir die Aufnahme so bearbeiten, dass Sie darauf nicht mehr erkennbar sind.
  • Bereits von Dritten kopierte, geteilte oder weiterverbreitete Inhalte können wir nicht in jedem Fall zurückholen. Auch aus Suchmaschinen- und Plattform-Zwischenspeichern können Inhalte vorübergehend weiter abrufbar sein.
  • Bereits gedruckte Materialien (z. B. Flyer, Plakate) müssen nicht zurückgerufen werden; sie werden jedoch nicht erneut aufgelegt oder weiterverteilt.
  • Reine Übersichts-, Gruppen- und Actionaufnahmen, auf denen Sie nicht im Mittelpunkt stehen, beruhen nicht auf dieser Einwilligung und werden von einem Widerruf nicht ohne Weiteres erfasst. Sie können der Verwendung solcher Aufnahmen jedoch gesondert widersprechen (Art. 21 DSGVO); wir prüfen den Widerspruch und entfernen die Aufnahme, sofern keine überwiegenden berechtigten Interessen entgegenstehen.

Hinweis zu Social Media und Datenübermittlung

  • Wenn Sie der Veröffentlichung auf Social-Media-Kanälen oder dem Teilen Ihrer Beiträge zustimmen, werden die Aufnahmen an den jeweiligen Plattformbetreiber übermittelt und dort weltweit abrufbar. Dabei können personenbezogene Daten auch in Länder außerhalb der EU/des EWR, insbesondere in die USA, übermittelt und dort nach den Bedingungen des Plattformbetreibers weiterverarbeitet werden. In diesen Ländern besteht unter Umständen kein mit der DSGVO vergleichbares Datenschutzniveau; insbesondere können weitergehende Zugriffsmöglichkeiten staatlicher Stellen bestehen und die Durchsetzung Ihrer Rechte kann erschwert sein.
  • Auf die Weiterverarbeitung durch den Plattformbetreiber sowie auf ein Kopieren oder Weiterverbreiten der Inhalte durch andere Nutzer haben wir keinen Einfluss. Hiermit willigen Sie ausdrücklich auch in dieser Übermittlung ein (Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO).

Speicherdauer

Wir verwenden und speichern die Aufnahmen, solange dies für die angekreuzten Zwecke erforderlich ist, längstens jedoch bis zu Ihrem Widerruf. Nach Widerruf oder Zweckfortfall werden die Aufnahmen aus unseren Beständen gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.


Weitere Hinweise

Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO sowie § 22 KUG. Eine Vergütung für die Anfertigung und Nutzung der Aufnahmen wird nicht geschuldet. Reine Übersichts- und Gruppenaufnahmen, auf denen einzelne Personen nicht im Mittelpunkt stehen, können unabhängig von dieser Einwilligung auf Grundlage berechtigter Interessen erfolgen. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.crossfit-anstalt.de.


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Athletik Anstalt GmbH (CrossFit Anstalt)
Stand: 1. Oktober 2026 (in Kraft ab 1. Oktober 2026)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Athletik Anstalt GmbH, Betreiberin der CrossFit Anstalt (nachfolgend „die Box“), und ihren Mitgliedern, Drop-in-Gästen und sonstigen Nutzern. Mit Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages, dem Erwerb eines Guest Pass oder Drop-in-Tickets sowie mit der Teilnahme an einem Probetraining akzeptiert das Mitglied bzw. der Teilnehmer diese AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung.
§ 1 Vertragspartner und Geltungsbereich
1.1 Vertragspartner ist die Athletik Anstalt GmbH, Bei der Gasanstalt 5, 23560 Lübeck, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter HRB [HRB-Nummer], vertreten durch die Geschäftsführer Martin Gruner und Jan-Hendrik Kablitz. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: [USt-IdNr. DE462574698]. E-Mail: info@athletik-anstalt.de. Website: www.crossfit-anstalt.de. Die Athletik Anstalt GmbH betreibt unter der Marke „CrossFit Anstalt“ eine CrossFit Box in Lübeck (nachfolgend „die Box“).
1.2 Diese AGB gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Box und ihren Mitgliedern, Drop-in-Gästen sowie sonstigen Nutzern der Trainingsangebote.
1.3 Abweichende Bedingungen des Mitglieds werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Box stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Die Mitgliedschaft kann vor Ort in der Box oder online über das Buchungssystem der Box abgeschlossen werden. Bei Abschluss vor Ort wird ein Mitgliedsantrag unterzeichnet, beim Online-Abschluss kommt der Vertrag mit Abschluss des digitalen Buchungsvorgangs zustande.
2.2 Mit Vertragsschluss erkennt das Mitglied die Geltung dieser AGB sowie der jeweils gültigen Hausordnung an. Beide werden dem Mitglied vor Vertragsschluss zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt.
2.3 Mitglied kann grundsätzlich jede volljährige Person werden. Bei Minderjährigen (Kids- und Jugend-Mitgliedschaften) schließen die Erziehungsberechtigten den Vertrag ab und sind Vertragspartner der Box; sie schulden die Beiträge.
2.4 Das Mitglied erklärt, dass ihm keine gesundheitlichen Einschränkungen bekannt sind, die einer Teilnahme am Training entgegenstehen. Die Box empfiehlt, vor Aufnahme des Trainings und in regelmäßigen Abständen eine ärztliche Sporttauglichkeitsuntersuchung durchführen zu lassen. Eine Verpflichtung, den eigenen Gesundheitszustand über die vorstehende Erklärung hinaus zu garantieren, besteht nicht.
§ 3 Leistungsumfang
3.1 Die Box bietet ihren Mitgliedern Trainingsmöglichkeiten in Form von angeleiteten Gruppenkursen (Classes), Open Gym sowie weiteren Kursformaten gemäß aktuellem Kursplan. Der jeweilige Leistungsumfang ergibt sich aus der gewählten Mitgliedschaft gemäß aktueller Preisliste.
3.2 Die Anmeldung zu Kursen erfolgt über das von der Box genutzte Online-Buchungssystem. Die jeweils geltende Stornofrist wird im Buchungssystem angezeigt. Wird eine gebuchte Class nicht wahrgenommen und nicht rechtzeitig storniert, kann die Box die Trainingseinheit bei kontingentierten Mitgliedschaften vom Buchungskontingent abziehen.
3.3 Die maximale Teilnehmerzahl pro Kurs ist begrenzt. Bei vollständiger Belegung wird eine Warteliste geführt.
3.4 Die Box ist berechtigt, Kurspläne, Trainingsformate, Trainer und Öffnungszeiten anzupassen, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt (insbesondere Änderungen der Nachfrage, personelle Veränderungen, betriebliche oder behördliche Erfordernisse) und die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Mitglieds zumutbar ist. Wesentliche und dauerhafte Einschränkungen des Kursangebots oder der Öffnungszeiten werden mindestens vier Wochen im Voraus in Textform angekündigt; in diesem Fall steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu.
3.5 Bei kurzfristigem Ausfall einzelner Kurse (z. B. wegen Trainererkrankung oder höherer Gewalt) bestehen keine Ersatzansprüche, solange der Trainingsbetrieb im Übrigen aufrechterhalten wird.
3.6 An gesetzlichen Feiertagen sowie zwischen Weihnachten und Neujahr kann der Trainingsbetrieb eingeschränkt sein oder ruhen. Diese Schließzeiten sind bei der Beitragskalkulation berücksichtigt und führen nicht zu einer Beitragsreduzierung oder Vertragsverlängerung.
3.7 Unter „Open Gym“ versteht die Box die freie, eigenverantwortliche Nutzung der Trainingsfläche durch Mitglieder, sofern diese nicht durch laufende Kurse belegt ist. Open Gym ist Bestandteil aller Mitgliedschaften und an keine festen Zeiten gebunden.
3.8 Der „Flexible Boxzugang“ (FBZ) ermöglicht es Mitgliedern, die Trainingsräume der Box auch dann für Open Gym zu nutzen, wenn weder Trainerpersonal noch andere Mitglieder anwesend sind. Der Zugang erfolgt in diesem Fall über die Box-App [App-Name]. Der FBZ ist in allen Mitgliedschaften ohne Zusatzkosten enthalten, setzt jedoch eine individuelle Freigabe durch das Trainerteam sowie den Abschluss einer separaten Nutzungsvereinbarung voraus. Die Einzelheiten regelt die Nutzungsvereinbarung Flexibler Boxzugang. Ein Anspruch auf Freigabe besteht nicht; die Freigabe kann aus sachlichem Grund widerrufen werden, ohne dass hiervon die Mitgliedschaft im Übrigen berührt wird.
§ 4 Mitgliedschaft, Laufzeit und Kündigung
4.1 Die Mitgliedschaft beginnt am im Vertrag vereinbarten Datum. Die Erstlaufzeit richtet sich nach der gewählten Mitgliedschaftsform gemäß aktueller Preisliste (z. B. 3, 6 oder 12 Monate).
4.2 Die Mitgliedschaft kann zum Ende der Erstlaufzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Wird nicht gekündigt, verlängert sie sich auf unbestimmte Zeit und kann danach jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
4.3 Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail an info@athletik-anstalt.de, Brief). Für online geschlossene Mitgliedschaftsverträge stellt die Box zusätzlich eine ständig verfügbare, unmittelbar und leicht zugängliche Kündigungsschaltfläche (Kündigungsbutton gemäß § 312k BGB) bereit.
4.4 Eine Übertragung der Mitgliedschaft auf andere Personen ist nicht möglich. Ausgenommen hiervon ist die Founding Member Mitgliedschaft gemäß § 5.
§ 5 Founding Member Mitgliedschaft
5.1 Die Founding Member Mitgliedschaft ist ein limitiertes Sonderangebot anlässlich der Eröffnung der Box. Sie ist auf maximal 50 Plätze begrenzt und nur bis zur offiziellen Eröffnung verfügbar.
5.2 Der Founding Member Beitrag in Höhe von 1.200,00 EUR (inkl. MwSt.) ist einmalig im Voraus per Überweisung oder Kreditkarte zu zahlen. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich. Die Laufzeit beträgt 12 Monate ab dem Tag der Eröffnung der Box und umfasst eine unlimitierte Mitgliedschaft (Anstalt Unlimited) in allen Kursformaten.
5.3 Wird die Founding Member Mitgliedschaft nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der 12 Monate gekündigt, geht sie automatisch in eine unbefristete Anstalt Unlimited Mitgliedschaft zum Founding Member Sonderpreis von 129,00 EUR pro Monat über. Diese kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
5.4 Eine ordentliche Kündigung der Founding Member Mitgliedschaft innerhalb der 12 Monate ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 9 bleibt unberührt. Wird der Vertrag wirksam außerordentlich gekündigt, erstattet die Box den auf den nicht genutzten Restzeitraum entfallenden Anteil des Founding Member Beitrags anteilig zurück. Weitergehende Ansprüche der Box bleiben unberührt.
5.5 Die Founding Member Mitgliedschaft ist innerhalb der ersten 12 Monate einmalig auf eine andere Person übertragbar. Die Übertragung bedarf der vorherigen Zustimmung der Box, die nur aus sachlichem Grund verweigert werden darf. Nach Übergang in die unbefristete Mitgliedschaft gemäß § 5.3 ist eine Übertragung nicht mehr möglich.
5.6 Im Founding Member Beitrag enthalten sind ein Anstalt Kaffeebecher sowie ein T-Shirt der Founding Member Edition.
§ 6 Preise und Zahlungsmodalitäten
6.1 Es gelten die Preise gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.2 Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
6.3 Die Zahlung der monatlichen Mitgliedsbeiträge erfolgt per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte. Ausgenommen ist die Founding Member Mitgliedschaft, für die eine Vorauszahlung gemäß § 5.2 gilt. Das Mitglied erteilt der Box hierzu ein SEPA-Lastschriftmandat bzw. eine Kreditkarteneinzugsermächtigung.
6.4 Der monatliche Beitrag ist jeweils zum 1. eines Monats im Voraus fällig. Bei unterjährigem Vertragsbeginn wird der erste Beitrag anteilig berechnet.
6.5 Hat das Mitglied eine Rücklastschrift zu vertreten (insbesondere mangels Kontodeckung oder durch unberechtigten Widerspruch), ist die Box berechtigt, die ihr hierdurch entstandenen Kosten ersetzt zu verlangen. Diese werden pauschal mit 10,00 EUR je Rücklastschrift angesetzt. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
6.6 Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung von zwei oder mehr Monatsbeiträgen in Verzug, kann die Box nach erfolgloser Mahnung und Fristsetzung den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen und das Mitglied bis zum Ausgleich der offenen Beträge vom Trainingsbetrieb ausschließen. Die bis zur Beendigung des Vertrages entstandenen Beitragsforderungen bleiben bestehen; darüber hinaus kann die Box den ihr durch die vorzeitige Vertragsbeendigung entstandenen Schaden geltend machen. Dem Mitglied bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
6.7 Das Mitglied ist verpflichtet, der Box jede Änderung seiner Kontaktdaten und Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen.
§ 7 Preisanpassung
7.1 Die monatlichen Mitgliedsbeiträge können sich entsprechend der Entwicklung der allgemeinen Preis- und Kostenlage anpassen. Maßstab ist die Veränderung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) in der jeweils gültigen Fassung. Verändert sich der VPI gegenüber dem bei Vertragsschluss bzw. der letzten Anpassung maßgeblichen Indexstand, ist die Box berechtigt und im Falle einer Senkung verpflichtet, den Beitrag im gleichen prozentualen Verhältnis anzupassen.
7.2 Eine Anpassung erfolgt höchstens einmal je Kalenderjahr und frühestens zwölf Monate nach Vertragsschluss. Sie wird dem Mitglied mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform angekündigt, unter Angabe des bisherigen und des neuen Beitrags sowie der zugrunde liegenden Veränderung des VPI.
7.3 Übersteigt eine Beitragserhöhung 10 % des zuletzt gültigen Beitrags, hat das Mitglied das Recht, den Vertrag mit Wirkung zum Inkrafttreten der Erhöhung außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung ist spätestens zum Inkrafttreten der Erhöhung in Textform zu erklären. Auf dieses Recht wird das Mitglied in der Ankündigung gemäß § 7.2 ausdrücklich hingewiesen.
7.4 Während einer laufenden Erstlaufzeit mit fest vereinbartem Beitrag erfolgt keine Preisanpassung.
§ 8 Krankheit und Verletzung
8.1 Eine Pausierung der Mitgliedschaft aus Gründen wie Urlaub, beruflicher Abwesenheit oder persönlichen Gründen ist nicht möglich.
8.2 Im Falle einer ärztlich bescheinigten, zusammenhängenden Trainingsunfähigkeit von mindestens vier Wochen wird die Mitgliedschaft für die Dauer der bescheinigten Trainingsunfähigkeit beitragsfrei gestellt. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um denselben Zeitraum.
8.3 Das ärztliche Attest muss ausdrücklich eine Trainingsunfähigkeit bescheinigen (eine allgemeine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht ausreichend) und ist der Box innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Trainingsunfähigkeit in Textform vorzulegen. Bei verspäteter Vorlage wirkt die Beitragsfreistellung erst ab dem Zeitpunkt des Zugangs des Attestes.
8.4 Bei dauerhafter Trainingsunfähigkeit (ärztliches Attest über voraussichtlich mehr als sechs Monate) hat das Mitglied das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 9.
§ 9 Außerordentliche Kündigung
9.1 Das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt. Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung durch das Mitglied sind insbesondere:
a) dauerhafte Trainingsunfähigkeit (ärztliches Attest über voraussichtlich mehr als sechs Monate);
b) Umzug an einen Wohnort, dessen einfache Entfernung zur Box mehr als 50 km beträgt (Nachweis durch Meldebescheinigung);
c) dauerhafte, wesentliche Verschlechterung der Trainingsbedingungen, die die Box trotz Hinweises und angemessener Frist nicht behebt.
9.2 Die außerordentliche Kündigung des Mitglieds bedarf der Textform und der Vorlage geeigneter Nachweise. Sie wird zum Ende des auf den Zugang folgenden Monats wirksam, sofern nicht die Umstände eine sofortige Beendigung erfordern.
9.3 Die Box ist berechtigt, das Mitgliedschaftsverhältnis fristlos zu kündigen, insbesondere bei groben Verstößen wie Doping, Diebstahl, sexueller Belästigung, körperlicher Gewalt, schwerwiegendem oder wiederholtem Verstoß gegen die Hausordnung oder wiederholtem Zahlungsverzug. In diesen Fällen ist die Box ferner berechtigt, ein Hausverbot auszusprechen.
9.4 Bei einer Kündigung nach § 9.3 erstattet die Box im Voraus gezahlte Beiträge, die auf den nicht mehr genutzten Zeitraum entfallen, abzüglich etwaiger Schadensersatz- und sonstiger Gegenansprüche der Box zurück.
§ 10 Hausordnung und Hausrecht
10.1 Die Mitglieder sind verpflichtet, die in der Box ausgehängte bzw. auf der Website veröffentlichte Hausordnung sowie die Anweisungen der Trainer und des Personals zu befolgen.
10.2 Trainer sind berechtigt, Mitglieder bei groben Verstößen, bei Beeinträchtigung des Trainingsbetriebs oder bei erkennbar gesundheitlich bedenklichem Zustand vom Training auszuschließen.
10.3 Die Box übt das Hausrecht aus. Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung oder diese AGB sowie bei erheblichem Fehlverhalten gegenüber anderen Mitgliedern oder Mitarbeitern kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
§ 11 Risikohinweis und Haftung
11.1 Das Training in der Box ist körperlich anspruchsvoll. Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich. Das Mitglied ist gehalten, die Vereinbarkeit der Trainingsteilnahme mit seinem Gesundheitszustand zu beachten und bei Beschwerden das Training abzubrechen.
11.2 Bestehende gesundheitliche Einschränkungen, Vorerkrankungen oder eine Schwangerschaft sind den Trainern vor Trainingsbeginn mitzuteilen.
11.3 Unfälle und Verletzungen sind unverzüglich dem Team oder der Geschäftsleitung zu melden.
11.4 Die Box haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Box, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.5 Für sonstige Schäden haftet die Box bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Box nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
11.6 Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen dieses § 11 gelten nicht in den Fällen der §§ 11.4 und 11.5 Satz 1. Für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Wertsachen und Kleidung, haftet die Box nach Maßgabe der §§ 11.4 und 11.5. Den Mitgliedern wird empfohlen, Wertgegenstände nicht mit in die Box zu bringen.
11.7 Den Mitgliedern wird empfohlen, eine eigene Unfall- und Haftpflichtversicherung abzuschließen.
§ 12 Probetraining, Guest Pass und Drop-in
12.1 Ein Probetraining ist kostenfrei und begründet keine Mitgliedschaft. Für Teilnehmer eines Probetrainings gelten diese AGB, insbesondere die §§ 10 und 11, sowie die Hausordnung entsprechend.
12.2 Guest Passes (7 oder 14 Tage) sowie Drop-in-Tickets sind an die jeweils erwerbende Person gebunden und nicht übertragbar.
12.3 Guest Passes berechtigen im jeweiligen Zeitraum zur Teilnahme an unbegrenzt vielen Classes sowie zur Nutzung von Open Gym bei freier Trainingsfläche. Sie laufen ab dem ersten Trainingsbesuch und verfallen mit Ablauf der gebuchten Tageszahl. Eine Erstattung nicht genutzter Tage ist ausgeschlossen, sofern die Nichtnutzung nicht von der Box zu vertreten ist.
12.4 Drop-in-Tickets berechtigen zur einmaligen Teilnahme an einer Class sowie zur Nutzung von Open Gym am selben Tag bei freier Trainingsfläche. Sie sind nach dem Erwerb 30 Tage gültig.
12.5 Der Flexible Boxzugang (FBZ) gemäß § 3.8 ist für Teilnehmer eines Probetrainings, Drop-in-Gäste und Guest-Pass-Nutzer ausgeschlossen.
§ 13 Datenschutz, Bild- und Videomaterial
13.1 Die Box verarbeitet personenbezogene Daten des Mitglieds im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Box, die unter www.crossfit-anstalt.de einsehbar ist.
13.2 Die Trainings- und Betriebsräume der Box können zum Schutz von Personen und Eigentum sowie zur Wahrung des Hausrechts videoüberwacht werden. Rechtsgrundlage ist das berechtigte Interesse der Box gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Umkleiden, Duschen und Sanitärbereiche werden nicht überwacht. Auf die Videoüberwachung wird durch Hinweisschilder aufmerksam gemacht; Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
13.3 Bild- und Videomaterial, das im Rahmen des Trainingsbetriebs entsteht, wird zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit (insbesondere Website, soziale Medien) nur verwendet, wenn das Mitglied hierzu eine separate, jederzeit widerrufliche Einwilligung erteilt hat. Die Erteilung dieser Einwilligung ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Mitgliedschaft.
§ 14 Widerrufsrecht bei Online-Vertragsschluss
14.1 Mitgliedern, die als Verbraucher den Mitgliedschaftsvertrag im Wege des Fernabsatzes (insbesondere online) abschließen, steht ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die dem Mitglied vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird und dieser AGB als Anlage beigefügt ist.
14.2 Bei Verträgen, die vor Ort in der Box geschlossen werden, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
14.3 Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn das Mitglied ausdrücklich zustimmt, dass die Box mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und das Mitglied seine Kenntnis davon bestätigt, dass es durch diese Zustimmung mit vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.
§ 15 Änderungen dieser AGB
15.1 Die Box kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte gesetzliche Vorgaben oder höchstrichterliche Rechtsprechung, zur Beseitigung von Unwirksamkeiten oder Regelungslücken oder aufgrund geänderter technischer oder betrieblicher Rahmenbedingungen erforderlich ist. Änderungen der Hauptleistungspflichten, insbesondere des Beitrags und des Leistungsumfangs, sind hiervon nicht erfasst; hierfür gilt ausschließlich § 7.
15.2 Änderungen werden dem Mitglied mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht das Mitglied nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf das Widerspruchsrecht wird das Mitglied in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.
15.3 Widerspricht das Mitglied, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter. Das Recht beider Parteien zur ordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 16 Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem das Mitglied seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
16.2 Erfüllungsort ist Lübeck. Ein Gerichtsstand wird nur vereinbart, soweit das Mitglied Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz aus Deutschland verlegt; in diesen Fällen ist Gerichtsstand Lübeck.
16.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
16.4 Die Box ist gemäß § 36 VSBG nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Lübeck, im Oktober 2026
Athletik Anstalt GmbH (CrossFit Anstalt)